Stand: CoronaSchVO NRW vom 01.04.2022


Liebe Fahrschüler/innen und die, die es werden wollen!

 

 

Die neue CoronaSchVO des Landes NRW hebt nahezu alle Vorschriften bzgl. bisheriger Corona-Regeln auf. 

Unternehmer werden dazu aufgerufen im Sinne ihres Hausrechts an gewissen Regeln festzuhalten. Denn weiterhin will man die Verbreitung von Covid so gering wie möglich halten. 

 

Eure und unsere Gesundheit liegt uns am Herzen. 

Aber uns liegt es auch sehr am Herzen den Fahrschulalltag lückenlos für uns alle aufrechterhalten zu können.

 

Deshalb haben wir uns (in Bezug auf die aktuellen Inzidenzen in den Kreisen Wesel und Kleve von etwa 1200) intern zu folgenden Regeln entschieden:

 

 

Grundsätzlich:

Ihr müsst nicht mehr geimpft, genesen oder getestet sein!

 

Das Tragen der Maske (medizinische oder FFP2-Maske) möchten wir 

  • im Büro, 
  • im theoretischen Präsenzunterricht und auch 
  • während der Fahrstunden im Fahrzeug

bis auf Weiteres aufrechterhalten. 

 

Das gilt sowohl für Fahrschüler/innen als auch für Fahrlehrer/innen und unsere Büromitarbeiter/innen. 

 

 

Theoretische und praktische Prüfungen:

Welche Regeln der TÜV Nord ggfs. für die Teilnahme an Prüfungen beibehält, ist uns aktuell noch nicht bekannt. Wir werden diesbezüglich direkt mit den betroffenen Fahrschüler/innen kommunizieren.

 

 

Wir hoffen auf Euer Verständnis und stehen Euch bei Anliegen oder Rückfragen zur Verfügung!

 

Euer Team der Fahrschule Kroppen 🚙